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Rudi Seckel

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Verwaltungsrecht I Diplomverwaltungswirt

Dem Sachverhalt muss das rechtliche Ergebnis auf der Stirn geschrieben stehen!

Mein Werdegang begann mit einem 3-jährigen dualen Studium zum Diplomverwaltungswirt in Thüringen, wobei ich in verschiedenen Behörden praktische Einblicke sammeln konnte. Anschließend rundete ich meine juristische Ausbildung in Jena und Dresden ab und arbeitete neben dem Studium der Rechtswissenschaften und dem juristischen Referendariat bei öffentlich-rechtlich ausgerichteten Kanzleien. Ende des Jahres 2019 begann ich als angestellter Anwalt bei einer angesehenen Kanzlei in Dresden zu praktizieren und betreute bis Anfang Februar 2024 vor allem Mandate im öffentlichen Recht. Seit März 2024 bin ich Teil des Teams der Deutsch-Kanadischen Industrie- und Handelskammer und unterstütze deutsche Unternehmen beim Markteinstieg in Kanada.

Mit dieser vielseitigen Erfahrung stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Ihre rechtlichen Fragen zu beantworten und Sie in Ihren Anliegen zu unterstützen. Mein Ziel ist es, Ihnen effektive Lösungen anzubieten und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Ich berate öffentliche und private Auftraggeber gleichermaßen im deutschen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Denkmalschutzrecht, Umweltrecht, Wasserrecht, Zuwendungsrecht, BAföG-Recht und zu sonstigen öffentlich-rechtlichen Themen.

Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht ist ein Bereich des Rechts, der sich mit den Regeln und Vorschriften befasst, die den Bau von Gebäuden und anderen Bauwerken betreffen. Es umfasst Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die von staatlichen Stellen festgelegt werden und den Prozess des Bauens regeln.

Im öffentlichen Baurecht geht es darum, sicherzustellen, dass Bauprojekte im Einklang mit den Interessen der Öffentlichkeit stehen. Das bedeutet, dass Bauvorhaben bestimmten Vorschriften und Standards entsprechen müssen, um sicherzustellen, dass sie sicher, umweltverträglich und städtebaulich sinnvoll sind.

Zu den typischen Themen des öffentlichen Baurechts gehören die Planung von Bauprojekten, Baugenehmigungen, Bauvorschriften, Denkmalschutz, Umweltschutz und die Nutzung von Land. Es regelt auch die Beziehung zwischen Bauherren, Bauunternehmen und staatlichen Behörden während des gesamten Bauprozesses.

Kurz gesagt, das öffentliche Baurecht dient dazu, sicherzustellen, dass Bauvorhaben im öffentlichen Interesse liegen und die Bedürfnisse der Gemeinschaft berücksichtigen, während gleichzeitig die Rechte der Bauherren respektiert werden.

Fördermittelrecht

Das Fördermittelrecht bezieht sich auf die rechtlichen Bestimmungen und Regelungen, die die Vergabe und Verwendung von finanziellen Unterstützungen oder Fördermitteln durch staatliche Stellen regeln. Diese Fördermittel können beispielsweise Zuschüsse, Darlehen, Steuervergünstigungen oder andere finanzielle Hilfen sein, die von Regierungen, Behörden, internationalen Organisationen oder Stiftungen bereitgestellt werden.

Zu den typischen Themen des Fördermittelrechts gehören die Vergabeverfahren, die Kriterien für die Förderfähigkeit, die Finanzierungsvorschriften, die Überwachung und Kontrolle der Mittelverwendung sowie die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Fördermittelrichtlinien.

Insgesamt zielt das Fördermittelrecht darauf ab, sicherzustellen, dass Fördermittel effektiv und transparent vergeben werden, um bestimmte Ziele zu erreichen, sei es die Förderung von Innovationen, die wirtschaftliche Entwicklung, den Umweltschutz oder andere gesellschaftliche Ziele.

BAföG-Recht

Das Bafög-Recht betrifft das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), ein Gesetz in Deutschland, das finanzielle Unterstützung für Studenten und Auszubildende bietet, um ihre Ausbildung zu finanzieren. Das BAföG wird bedürftigen Studierenden gewährt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Ausbildung zu absolvieren, auch wenn sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Die Unterstützung kann aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen bestehen und richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen der Eltern oder des eigenen Ehepartners. Das Ziel des BAföG ist es, Chancengleichheit im Bildungssystem zu fördern, unabhängig von der finanziellen Situation der Studierenden.

Veröffentlichungen

In den Jahren 2023 und 2024 war ich ständiger Autor der Rubrik Baurecht der NJW-Spezial und verfasste Urteilsbesprechungen und Aufsätze zum privaten und vor allem öffentlichen Baurecht. Nachfolgend finden Sie eine chronologische Aufzählung meiner veröffentlichten Aufsätze:

Zwischenablagerung von Bauabfällen – ein Wegweiser, NJW-Spezial 2024, 44

Mit 218,8 Mio. Tonnen waren im Jahr 2018 die mineralischen Bauabfälle einschließlich des Bodenaushubs die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland. Der Umgang mit Bauabfällen im Baustellenbetrieb ist nicht nur kostenintensiv, sondern auch haftungsträchtig. Werden solche Abfälle ohne die notwendigen Genehmigungen zwischengelagert, drohen nicht nur wegen entsprechender Nutzungsuntersagungen teure Bauverzögerungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Es können dann empfindliche Geldstrafen, im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen bis zu drei Jahren, folgen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die maßgeblichen Vorschriften, Voraussetzungen der Genehmigungspflicht und die Lösungsstrategien bei Verstößen. U.a. zitiert von Schmidt-Kötters/M. Schramm in BeckOK Umweltrecht, Giesberts/Reinhardt, 79. Edition, § 4 BImSchG, Rn. 38) oder Radtke in Münchener Kommentar zum StGB 5. Auflage 2024, Rn. 37.

Cannabisgesetz – Besteht bauplanungsrechtlicher Regelungsbedarf?, NJW-Spezial 2023, 620

Am 16.8.2023 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Dies ist der erste Schritt zur Reformierung der „bisher gescheiterten Cannabispolitik“ und setzt das Eckpunktepapier der Ampel-Koalition um. Die Eckpunkte basieren auf zwei Säulen: Ermöglichung des privaten und gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Eigenanbaus und eines regionalen Modellvorhabens mit kommerziellen Lieferketten. Führt man sich vor Augen, dass sich der Absatz von Cannabis in Kanada seit 2018 jedes Jahr verdoppelt hat, stellt sich auch die Frage, wo diese Mengen angebaut werden sollen. Dieser Beitrag gibt aus bauplanungsrechtlicher Sicht einen Überblick über den gesetzgeberischen Status quo, versucht Zulässigkeitsfragen zu klären und wird vom VG Hamburg, Beschl. v. 4.07.2026 – 6 E 4019/26, zitiert.

Bauvorhaben mit Bundesbezug – Wer ist der richtige Beklagte?, NJW-Spezial 2023, 300

Unabhängig davon, ob es um die Instandhaltung von Kasernen und anderen militärischen Anlagen oder den Bau von Bundesstraßen geht: Es handelt sich wegen des föderalen Systems immer um ein aus staatsrechtlicher Sicht komplexes Zusammenspiel von Bund und Ländern und deren Verwaltungen. Weniger komplex ist dagegen die zivilrechtliche Komponente bei Streitfällen. Der Auftragnehmer muss sich bei seinen Forderungen an den Auftraggeber halten. Doch wer ist der Auftraggeber? Der Bund? Das Land? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Konstellationen und zeigt auf, ob der Bund oder die Länder als Rechtsträger passivlegitimiert sind.

Tekturgenehmigung – Muss man bauen, was genehmigt wurde?, NJW-Spezial 2023, 44

Die Errichtung von Gebäuden ist ein komplexer, zeitaufwändiger und deswegen auch fehleranfälliger Vorgang. Die Verzahnung der verschiedenen Leistungen der unterschiedlichen Beteiligten und veränderte Vorstellungen des Bauherrn während des Bauverlaufs führen nicht selten dazu, dass das fertige oder gerade entstehende Gebäude nicht eins zu eins mit den Unterlagen übereinstimmt, die der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsantrags vorgelegt wurden. Abgrenzungsfragen im Übergangsbereich zwischen der Notwendigkeit einer Tekturgenehmigung zur Änderungsgenehmigung sind weitestgehend von der Literatur und Rechtsprechung geklärt. Dies ist hingegen bei der Frage, wann eine Tekturgenehmigung notwendig wird, nicht der Fall. Dieser Beitrag gibt eine Antwort darauf.

Folgen des Energiesofortmaßnahmenpakets für das Baurecht, NJW-Spezial 2022, 684

Vor dem Hintergrund der Klimakrise und den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Osterpaket beschlossen. Zentraler Bestandteil ist dabei die Änderung des EEG und die Verankerung des Grundsatzes, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Bei Abwägungsentscheidungen, etwa ob eine Genehmigung für eine Photovoltaik-Anlage oder ein Windrad erteilt werden kann, soll die Nutzung erneuerbarer Energien nur noch ausnahmsweise überwunden werden können. Dies hat vor allem Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, wo das Denkmalschutz- und Naturschutzrecht eine Rolle spielen. Der Beitrag gab einen ersten Überblick über die Anwendung des § 2 EEG und wurde vom OVG Greifswald, Urt. v. 7.2.2023 – 5 K 171/22 OVG, in einer der ersten Entscheidungen zu diesem Thema zitiert.

Kampfmittelfund bei Bauarbeiten: Wer trägt die Beseitigungskosten?, NJW-Spezial 2022, 428

Unabhängig vom Bundesland sind bauliche Anlagen so zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. Dies umfasst auch die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks. So verpflichtet beispielsweise die Kampfmittelverordnung von Schleswig-Holstein Bauherren ausdrücklich, vor Beginn der Tiefbauarbeiten entsprechende Auskünfte über Kampfmittelbelastungen in „verdächtigen“ Gebieten einzuholen. Hinsichtlich der Frage, wer die Kosten der Beseitigung bei einem Fund trägt, schweigen sich jedoch die Landesregularien aus. Der Beitrag gibt eine Antwort darauf.

Haftung der Denkmalschutzbehörden für Baukostensteigerungen, NJW-Spezial 2022, 44

Das Denkmalschutzrecht ist geprägt von unbestimmten Rechtsbegriffen und einer komplizierten Zumutbarkeitsprüfung, was Interpretationsspielraum zu Gunsten der Behörden eröffnet. Deswegen führt ein erfolgreicher Weg zu einer Abbruchgenehmigung oftmals über das Gericht. Hat sich der Betroffene einmal die Abbruchgenehmigung erkämpft, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt, der dadurch entstanden ist, dass er während des Verfahrens nicht bauen konnte. Dieser Beitrag zeigt mögliche Anspruchsgrundlagen auf.

Freiflächen und der Bebauungszusammenhang, NJW-Spezial 2021, 108

Die Abgrenzung des sogenannten Innenbereichs nach § 34 BauGB vom Außenbereich nach § 35 BauGB spielt in der Praxis der Bauaufsichtsbehörden, der Verwaltungsgerichte und des Fachanwalts für Verwaltungsrecht eine gewichtige Rolle. Maßgebliches Kriterium ist unter anderem der Bebauungszusammenhang und die Frage, ob das Vorhabengrundstück an diesem teilnimmt. Grundsätzlich sind bei dieser Bestimmung nur bebaute Flächen beachtlich. In Ausnahmefällen können aber auch freie Flächen eine Rolle spielen. Der Beitrag gibt einen Überblick über diese Sonderkonstellationen geben, welcher auch vom in BGH, Urt. v. 17. Febr. 2022 – III ZR 46/20 in Bezug genommen wird.

Denkmalschutzrechtliche Fragen im Baugenehmigungsverfahren, NJW-Spezial 2020, 428

Das Denkmalschutzrecht stellt bei vielen Bestandsbauvorhaben eine hohe Hürde dar. Sehr strikte Erhaltungskonzepte oder Beschränkungen der Bebaubarkeit können dem Planen und Bauen enge Grenzen setzen. Oft sieht man es einem Bestandsgebäude nicht an, dass es sich um ein Denkmal handeln könnte. Und die Denkmallisten der Länder sind aufgrund ihrer deklaratorischen Natur keine verlässliche Grundlage. Steuerliche Vorteile oder auch staatliche Förderprogramme wiegen die Pflichten als Eigentümer eines Denkmals meistens nicht auf. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungsstruktur des Denkmalschutzrechts, die Folgen und die Rechtsschutzmöglichkeiten.

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